Die erste Kontaktaufnahme mit mir ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie mir gerne kurz Ihr Anliegen, damit ich bzw. wir gemeinsam klären können, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann.
Meine Vergütung berechnet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung ist dann abhängig von der Höhe des Streitwerts, der im Gesetz festgelegt ist.
Was ist, wenn ich mir eine anwaltliche Beratung nicht leisten kann?
Der Gesetzgeber hat hier Möglichkeiten zur Unterstützung vorgesehen: Beratungs-, Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe.
Sie können schon vor der Beratung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Amtsgericht beantragen. Es ist aber auch möglich, diesen Antrag im Anschluss an die Beratung zu stellen. Und selbstverständlich bin ich bei Bedarf auch bei der Antragstellung behilflich. Dafür entstehen Ihnen keine Gebühren.
Weitergehende Fragen beantworte ich Ihnen gerne entweder im Vorwege auf Anfrage oder persönlich zu Beginn oder im Verlauf des Beratungsgesprächs.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular für eine erste Anfrage.